Unzutreffende Berichterstattung von BR und „Correctiv“ zur Feststellungsklage vor dem Landgericht Traunstein

München, 17. Januar 2023.  Zur heutigen unzutreffenden Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks („Missbrauch in der katholischen Kirche. Ein Jahr Münchner Missbrauchsgutachten“) und von „Correctiv“ („Missbrauchsklage: Erzbistum München verzichtet nicht auf die Einrede der Verjährung“), die Erzdiözese München und Freising werde in der Feststellungsklage vor dem Landgericht Traunstein keinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklären, stellt die Erzdiözese klar:
 
Das Zitat aus einer Korrespondenz der Rechtsanwälte im Dezember 2022 ist aus dem Zusammenhang gerissen und unvollständig. Eine Entscheidung der Erzdiözese über die Einrede der Verjährung in dem konkreten Fall enthält das Schreiben nicht.
 
Die Klageerwiderung der Erzdiözese ist noch nicht eingereicht und wird fristgerecht erfolgen. (ps)