Sonderetat Barrierefrei

Zuschuss: Eigenfinanzierte Baumaßnahmen

Bezuschusst werden eigenfinanzierte Baumaßnahmen der Kirchenstiftungen, die einer Verbesserung der Barrierefreiheit an pastoral genutzten Bestandsgebäuden und Friedhöfen dienen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ausdrücklich alle Bereiche der Barrierefreiheit bezuschusst und gefördert werden (vgl. DIN 18040).
 
Auch temporäre oder nicht DIN-gerechte Lösungen können zuschussfähig sein, wenn sie auf besondere Weise eine vorübergehende Ermöglichung von Teilhabe darstellen.

Neubaumaßnahmen werden nicht gefördert, da hier eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit besteht (Anforderungen nach BayBo Art. 48).

Bezuschusst werden Maßnahmen mit folgenden Grundvoraussetzungen:

  • Gefördert werden nur Maßnahmen, die durch die Hauptabteilung Bauwesen (R2.1) des EOM beraten und begleitet werden (die Bauberatung kann auch nach Antragseingang erfolgen)
  • Maßnahmen an pastoral genutzten Gebäuden und Friedhöfen im Bestand (Neubaumaßnahmen werden nicht gefördert)
  • Maßnahmen nach KiStiftGenO-Bau Zif. 2, die sich im vereinfachten Verfahren realisieren lassen (Zuschuss zu eigenfinanzierten Baumaßnahmen der Kirchenstiftungen bis 150.000 €)
  • Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit nach DIN 18040-1, 2 und 3
  • Maßnahmen im Bereich Denkmalschutz, die eine praxistaugliche und denkmalgerechte Annäherung an die DIN 18040-1, 2 und 3 erreichen
  • Mobile Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Barrierefreiheit beitragen (z.B. mobile Rollstuhlrampe)

Zuschuss-Rahmen

  • Baumaßnahmen werden mit bis zu 50% der Projektkosten (brutto) und maximal 20.000 € gefördert.
  • Zuschüsse zu eigenfinanzierten Baumaßnahmen werden ausschließlich Kirchenstiftungen des Erzbistums München und Freising gewährt.

Zuschussordnung Sonderetat Barrierefrei

Für den Sonderetat Barrierefrei hat das Erzbistum München und Freising eine Zuschussordnung erlassen. 

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Bauberatung

Erfahrene Experten für barrierefreies Bauen und Umbauten stehen Ihnen im Ressort 2, HA Bauwesen, gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wenden Sie sich gerne an folgende Ansprechpartner:

Region München
bauberatung-muenchen@eomuc.de
Telefon: 089 2137-3184

Region Nord
bauberatung-nord@eomuc.de
Telefon: 089 2137-3182

Region Süd
bauberatung-sued@eomuc.de
Telefon: 089 2137-3183

Website Diözesanes Bauen

In 3 Schritten zu Ihrem Zuschuss-Antrag

1. Barrierefrei-Maßnahme überlegen

2. Zuschuss-Antrag ausfüllen

3. E-Mail losschicken

Auszahlung

Hier finden Sie alle Informationen und Formulare für die Auszahlung des Zuschusses nach Abschluss der Maßnahme

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