Kompetenzentwicklung: Fachthemen und Ansprechpartner

Facility Management

Facility Management
Ansprechpartner für kirchliche Stiftungen, Behörden, erzbischöfliche Schulen und interne Schnittstellen in allen FM-Belangen

Aktuelle Themen für Kirchenstiftungen
Überwiegend Anfragen zu:
• Instandsetzungen Heizung / Sanitär / Lüftungsanlagen / Elektroanlagen
• Trinkwasserhygiene • Kirchenheizungen (Warmluft / Elektro / Bauteiltemperierung …)
• Erneuerbare Energien
• Umstellung zu Fernwärmeversorgungen (Bewertung von Verträgen als Unterstützung für stiftungsrechtliche Genehmigung der Stiftungsaufsicht)
• Notwendigen Wartungen/Inspektionen/Prüfungen für alle Gebäude der Kirchenstiftungen

Basis für die Beratung: Wie ist die zukünftige Nutzung der Gebäude/Liegenschaft?

Wie wird eine Beratung für die Kirchenstiftungen durchgeführt?
• Anfrage in der Regel per email an Funktionspostfächer oder bekannte Ansprechpartner
• Entscheidung Durchführung einer Vor-Ort-Begehung auf Basis
- vorhandener Unterlagen z. B. bereits durchgeführter Beratungen in der Vergangenheit 
- Abstimmung mit Hauptabteilung 2.1 / 2.2
• Durchführung der Beratung
• Erstellung Erstberatungsbericht
• Abstimmung in Abhängigkeit des Umfanges ggf. Ergänzung Beratungsbericht zum Bauantrag
Fazit: fachlich fundierte und unabhängige Beratungsleistung 

Funktionspostfächer der Abteilung 2.3.1:

Bauwesen und Kunst

Bauherr
  • Die Kirchenverwaltung ist für die Gebäude der Pfarrei verantwortlich (Gebäude der Kirchenstiftung und teilweise der Pfründestiftung). 
  • Deshalb muss die Kirchenverwaltung aktiv werden, wenn zum Beispiel akute Gefahr besteht, nach Unwettern oder wenn bei der regelmäßigen Begehung der Gebäude Schäden erkannt werden.
Bauberatung 
  • Die Expert:innen für kirchliches Bauen unterstützen die Kirchenverwaltungen. 
  • Sie ist kostenfrei und berät im Sinne der Kirchenstiftung. 
  • Sie stellt die Vernetzung zu den weiteren Fachstellen des Ordinariats, der öffentlichen Behörden und ggf. zu juristischer Unterstützung her.
Bauregel
  • Eine kirchliche Baugenehmigung ist für viele Maßnahmen erforderlich. 
  • Sie ersetzt keine öffentlichen Genehmigungsverfahren. Erlaubnis/Genehmigung nach der Bayerischen Bauordnung oder dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz sind ggf. gesondert einzuholen. 
  • Veränderung der Bauregeln: vrs. 2026
Bauwesen Team für die Region Nord:
Telefon: 089 / 2137-73182 / E-Mail: bauberatung-nord@eomuc.de
Bauwesen Team für die Region München:
Telefon: 089 / 2137-73184 / E-Mail: bauberatungmuenchen@eomuc.de
Bauwesen Team für die Region Süd:
Telefon: 089 / 2137-73183 / E-Mail: bauberatung-sued@eomuc.de

Hauptabteilung Kunst:
Kapellenstraße 4 / 80333 München / Telefon: 089 / 2137-2635 
E-Mail: kunst@eomuc.de 
https://www.erzbistum-muenchen.de/kunst

Katholische Kitas


  • Auftrag einer katholischen Kita: Unsere kath. Kitas sind pädagogische Orte, die den staatlichen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrag verwirklichen. Eine besondere Bedeutung haben sie als pastorale Orte.
  • Trägeraufgaben: Gesamtverantwortung für die Kita inkl. der pädagogischen Konzeption Zuständig für - Bau - Betrieb - Personal - Ausstattung - Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften inkl. des BEPs (Bayr. Bildungs- und Erziehungsplan).

Pfarrarchive


  • Kontakt für Rat und Hilfe: Archiv des Erzbistums München und Freising / Karmeliterstraße 1 (Eingang Pacellistraße) / 80333 München / Telefon: 089 / 2137-1346 / E-Mail: archivberatung@eomuc.de

Umwelt und Nachhaltigkeit

Immobilienmanagement

Haushalt und Finanzen

Für Fragen zu konkreten Sachthemen nutzen Sie bitte folgende Postfächer: 

Immobilien und Pastoral

Personalbemessung

Was macht die Personalbemessung?

Prüfung und Genehmigung
• der Verträge/Änderungsverträge in Bezug auf arbeitsrechtliche Vorschriften
• der Verträge/Änderungsverträge in Bezug auf den ABD
• der Verträge/Änderungsverträge in Bezug auf die Grundordnung
• Prüfung der Verträge/Änderungsverträge in Abstimmung und Vorgaben des Haushalts – Budget der Stiftung bzw. des Trägers (Insbesondere Erhöhung der Stunden)  - siehe Kita-Leitfaden vom Haushalt

- Entgegennahme Meldungen Mutterschutz bzw. Elternzeit
- Genehmigung von Auszahlung Mehrarbeit bzw. Überstunden
- Anträge Sabbatjahr
- Anträge zur Anerkennung der Beschäftigungs- und Jubiläumszeiten (bitte immer, wenn bei kirchlichen AG außerhalb von der Erzdiözese München, einen Beleg einreichen mit Beginn und Ende Arbeitszeit, z.B. Arbeitszeugnis) Entgegennahme von Kündigungen
- evtl. Rücksprache und Zusammenarbeit mit dem Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Datenschutz, Kirchenmusikamt, Mitarbeitervertretung, Koda und Ressort Personal