Stellungnahme des Landeskomitees zu Paragraf 218

Landeskomitee der Katholiken in Bayern besorgt wegen Debatten um Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch
München, 7. November 2023. Angesichts der aktuellen Debatten um den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs hat das Landeskomitee der Katholiken in Bayern eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin kritisiert der katholische Laienverband unter anderem die Zusammensetzung der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Prüfung des Paragrafen und zeigt mutmaßliche soziale Folgen eines möglichen Wegfalls der Beratungspflicht auf.
 
„Die geltende Kompromisslösung trägt nach wie vor und darf nicht ohne Not aufgegeben werden“, heißt es in der Stellungnahme, die das Präsidium des Landeskomitees einstimmig verabschiedet hat, und weiter: „Wir sprechen uns daher klar für die Beibehaltung der aktuell gültigen Beratungsregelung aus.“ Dass die Beratungspflicht bestehen bleibe, diene nicht nur dem Schutz des Kindes, sondern auch der Mutter, die so die Chance erhalte, „in einer kritischen Lebensphase professionelle Hilfe und Begleitung zu erfahren“. Es handele sich dabei daher keineswegs um Diskriminierung, führt das Landeskomitee aus. vielmehr zeige die Beratung „konkrete Unterstützungsleistungen und Möglichkeiten auf“ und helfe damit „Frauen in einer emotional und psychisch äußerst schwierigen Situation.“ Als Christinnen und Christen sehen sich die Mitglieder des Präsidiums in einer Verantwortung „für die schutzwürdigen Belange der Frau und des Kindes“.
 
Außerdem mahnte das Landeskomitee der Katholiken in Bayern an, dass im Zusammenhang der Debatte zu wenig über die sozialen Rahmenbedingungen von Abtreibungen nachgedacht werde. Es brauche daher dringend „den Ausbau von Hilfen und Unterstützungsangeboten für die betroffenen Frauen und Männer“ und das unabhängig davon „ob sie sich für oder gegen das Kind entscheiden“. In der Stellungnahme forderte das Landeskomitee, in den Blick zu nehmen, was die Regierung tun könne, damit Kinder – gerade für Alleinerziehende – kein Armutsrisiko würden.
 
An der Zusammensetzung der Kommission, die von der Bundesregierung einberufen wurde, um über die Abschaffung des Paragrafen 218 zu beraten, kritisiert die Laienvereinigung das Fehlen eines Vertreters oder einer Vertreterin der christlichen Kirchen. „Als Kirche haben wir große Kompetenz, wenn es um Fragen der Ethik, des Lebensschutzes und der Hilfe für die Betroffenen geht. Wir erwarten, dass diese Kompetenzen anerkannt und gehört werden“, so das Landeskomitee. (fho)