Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) nimmt im Auftrag der Inhaber von Nutzungsrechten (Autoren, Verlage) deren Rechte war. Die GEMA ist für die Aufführung bzw. Sendung geschützter Werke zuständig. Sie überwacht nicht das Kopieren von Noten, wie oft irrtümlicherweise angenommen wird, sondern sorgt dafür, dass Autoren bzw. Verlage, deren Musik erklingt, auch dafür entlohnt werden.
Sie tut das nicht aus sich heraus oder für den eigenen Gewinn, sondern handelt im Auftrag der Rechteinhaber. Ein Autor oder Verlag muss Mitglied in der GEMA sein, damit die GEMA seine Rechte wahrnimmt, bzw. dafür sorgt, dass ein Autor, dessen Musik im Radio gespielt wird oder im Konzert erklingt, dafür auch seinen Anteil bekommt.
Liturgie ist ohne Musik kaum denkbar, ebenso spielen Konzerte im Kirchenraum eine große Rolle. Daher hatte der Verband der Deutschen Diözesen (VDD) in der Vergangenheit mit der GEMA zwei Rahmenverträge abgeschlossen: Einen für die Musik, die in der Liturgie erklingt, und einen für alles, was darüber hinaus geht (Konzerte, Pfarrfeste etc.).
Seit dem 1. Januar 2024 besteht nur noch
ein Vertrag: derjenige über die Nutzung von Musik in Gottesdiensten. Jede Nutzung von Musik in Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen ist daher weiterhin vergütungs- und meldefrei. Diese Regelung wurde bis 31.12.2026 verlängert (vgl.
Pressemeldung der Deutschen Bischofskonferenz vom 07.03.2023).
Jede darüber hinausgehende Nutzung von geschützter Musik ist nicht mehr durch einen Pauschalvertrag abgedeckt und muss gemeldet und einzeln vergütet werden.