Der Dienst der Kantorin/des Kantors

Kantorinnen und Kantoren sind bei der musikalischen Gestaltung der Liturgie nach heutigem Maßstab nicht mehr wegzudenken. Ihre Aufgaben sind u.a. das Anstimmen von Liedern und anderen Gesängen, die Führung des Gemeindegesanges, das Ausführen von Vorsängerteilen bei Wechselgängen und, als wichtigste und vornehmste Aufgabe, das Vortragen des Antwortpsalms nach der alttestamentlichen Lesung.
Der Dienst der Kantorin/des Kantors gehört zu den liturgischen Grunddiensten, die nach dem Messbuch bei keiner Eucharistiefeier fehlen dürfen.
 
Nähere Informationen entnehmen sie bitte den Seiten der Abteilung Kirchenmusik im Erzbischöflichen Ordinariat München.
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Außer dem Priester sollten in der Regel ein Akolyth, ein Lektor und ein Kantor mitwirken; diese Form wird im folgenden als "Grundform" bezeichnet.
Allgemeine Einführung in das Messbuch, Nr. 78