Der Dienst der Kommunionhelferin/des Kommunionhelfers

Krankenkommunion
Foto: Peter Weidemann in: Pfarrbriefservice.de
Beim Dienst der Kommunionhelferin/des Kommunionhelfers handelt es sich um einen außerordenlichen Dienst in der Liturgiefeier. Die Kommunionhelferin/der Kommunionhelfer unterstützt bei Bedarf in der Messfeier den Priester bei der Austeilung der Kommunion.
Ein besonderes Aufgabenfeld für die Kommunionhelfer/-innen ist die Überbringung der Kommunion an Kranke und Alte, die nicht an der Feier der Liturgie in der Pfarrkirche teilnehmen können.

Für diesen Dienst ist eine Beauftragung durch den Erzbischof notwendig. Die Ausbildung erfolgt über die Abteilung Liturgie im Ressort 4 "Seelsorge und kirchliches Leben" im Erzbischöflichen Ordinariat München. Das Mindestalter für diesen Dienst ist 18 Jahre.
 
Ausbildungstermine und -informationen finden sie unter Liturgische Bildung  -> Termine.
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Du teilst es aus mit deinen Händen an uns das immer neue Brot, dass wir das Leben darin fänden, das überwindet noch den Tod.
Lothar Zenetti in: Gotteslob Nr. 209