Kantoren sind bei der musikalischen Gestaltung der Liturgie nach heutigem Maßstab nicht mehr wegzudenken. Sie erfüllen in der Tagzeitenliturgie, der Wort-Gottes-Feier, der Messfeier und anderen gottesdienstlichen Feiern verschiedene wichtige Aufgaben:
1.
Singen zusammen mit der Gemeinde
, das heißt Anstimmen von Liedern und anderen Gesängen, wenn zum Beispiel die Orgel nicht spielen kann oder soll, oder auch als motivierende Unterstützung des Gemeindegesangs zusätzlich zur Orgelbegleitung.
2.
Singen im Dialog mit der Gemeinde, das heißt
Ausführung von Wechselgesängen mit Vorsängerteilen, wie sie das neue Gotteslob in noch größerer Zahl als bisher bereit stellt, zum Beispiel Kyrie, Halleluja, Agnus Dei, jetzt auch verstärkt Gloria- und Credo-Vertonungen, in der Tagzeitenliturgie insbesondere das wechselweise Singen der Psalmen, Anstimmen der Antiphonen/Kehrverse und die Ausführung von Cantica und Responsorien.
3.
Singen vor der Gemeinde, das heißt Solo-Vortrag des Antwortpsalms in der Eucharistiefeier oder des Invitatoriumspsalms in der Tagzeitenliturgie beziehungsweise anderer größerer liturgischer Rezitative wie zum Beispiel des Exsultet in der Osternacht oder der Festankündigung am Hochfest der Erscheinung des Herrn. Erfahrene Kantorinnen und Kantoren können darüber hinaus auch befähigt sein, ein Kantorenensemble zu organisieren und anzuleiten. Die Heranbildung von Kantorinnen und Kantoren ist zuallererst eine der wichtigsten Aufgaben der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in den Pfarrgemeinden und Pfarrverbänden.
Der ehrenamtliche Dienst des Kantors ist im Messbuch seit dem II. Vatikanischen Konzil als eigener liturgischer Laiendienst festgeschrieben. Für seine kompetente Ausführung ist eine solide Vorbereitung notwendig. Derzeit entstehen vor diesem Hintergrund vermehrt Kantorenensembles in den Pfarreien unter Leitung des Kirchenmusikers/der Kirchenmusikerin vor Ort. Die Abteilung Kirchenmusik im Ressort 4 (Seelsorge und kirchliches Leben) im Erzbischöflichen Ordinariat München bietet darüber hinaus Kurse an, die diese Tendenz fördern sollen und das Ausbildungsangebot ergänzen.
Voraussetzungen für den Kantorendienst Wesentliche Voraussetzungen sind eine bildungsfähige Sprech- und Singstimme, ein natürliches Gespür für die sprecherische Darbietung von Texten sowie musikalische Grundkenntnisse (Noten, Intervalle, Tonarten). Daneben ist der persönliche Bezug zur Liturgie unverzichtbar. Zur besseren Einschätzung der eigenen stimmlichen Qualifikation wird die Teilnahme an einem der im Rahmen der „Münchener Kantorenschule“ angebotenen Stimmbildungsseminare empfohlen. Diese stehen – sofern nicht anders angegeben – allen Interessenten ohne Einschränkung offen. Das jeweils aktuelle Angebot ist unter
http://www.kantorenschule.de im Internet abrufbar.
„Münchener Kantorenschule“: Fortbildung zum Kantor / zur Kantorin Die Abteilung Kirchenmusik im Erzbischöflichen Ordinariat München bietet interessierten und geeigneten Personen eine weitergehende Qualifizierungsmöglichkeit an. Das zugehörige Aus- und Fortbildungsangebot ist unter dem Begriff „Münchener Kantorenschule“ zusammen gefasst. Kantorinnen und Kantoren mit entsprechenden (überdurchschnittlichen) Voraussetzungen können nach bestandener Eignungsprüfung die Ausbildung in der „Münchener Kantorenschule“ durchlaufen und ein Zertifikat erwerben. Ziel ist dabei die Befähigung, den Kantorendienst in der Liturgie musikalisch-stilistisch vorbildlich ausführen und die im Einzelnen dafür jeweils notwendige Vorbereitung selbständig absolvieren zu können.
Unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme ist die stimmlich-musikalische Eignung. Die Fortbildung zum Kantor / zur Kantorin erfolgt zwar schwerpunktmäßig in Form von Einzelunterricht – besteht jedoch im Gegensatz zur klassischen Gesangsausbildung nicht primär aus Stimmbildung. Im Gegenteil: Eine gebildete Stimme beziehungsweise eine natürliche, gesunde „unverbildete“ Stimme ist Voraussetzung für den Eintritt in die Kantorenschule, damit sich der Unterricht hier auf die stilistischen Merkmale des Kantorengesangs fokussieren kann. Bereits vor Eintritt ist darum der Nachweis unerlässlich, sich den Notentext eines unbekannten Stückes selbst aneignen zu können!
Die Ausbildung in der „Münchener Kantorenschule“ umfasst nach bestandener Eignungsprüfung neben dem vierzehntägigen Einzelunterricht die Teilnahme am zweitägigen Grundkurs Liturgie und dem Kantoren-Studientag. Spätestens in der zweiten Hälfte der Ausbildung wird regelmäßiger Einsatz im Gottesdienst erwartet. In dieser Zeit findet auch ein Zwischenbesuch eines Mitarbeiters der Abteilung Kirchenmusik mit anschließender Besprechung (Feedback) statt. Darüber hinaus können fakultativ je nach Interessenlage und Bedarf weitere gesangspraktische Schulungen absolviert werden. Eine Übersicht der aktuell angebotenen Kurse findet sich auf der Homepage unter
http://www.kantorenschule.de.
Zertifikat Die Fortbildung zum Kantor / zur Kantorin in der Münchener Kantorenschule endet mit Übergabe einer Bestätigung, die den Umfang der Ausbildung und die erworbenen Kompetenzen beschreibt.