Die unabhängigen Ansprechpersonen (frühere Benennung:  Missbrauchsbeauftragte) sind die zentralen Erstansprechpartner für  Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch. Ihre Aufgabe ist die  Entgegennahme von Hinweisen auf sexuellen Missbrauch und  Grenzverletzungen oder einen sonstigen sexuellen Übergriff gegenüber  Minderjährigen oder schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen gemäß der 
Ordnung  für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- und  hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im  kirchlichen Dienst sowie den 
Ausführungsbestimmungen zur Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schütz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst in der Fassung vom 1. Juni 2022.
Bei Meldungen von Verdachtsfällen, die lange zurückliegen, prüfen die unabhängigen Ansprechpersonen die Plausibilität des Vortrages und unterstützen die Betroffenen bei der Beantragung von Zahlungen in Anerkennung des Leids. Auch die Übernahme von Therapie- oder Anwaltskosten ist möglich.
  Bei Meldungen von aktuellen  Verdachtsfällen sind die unabhängigen Ansprechpersonen für die Klärung  des Verdachtsfalls zuständig. Sie stehen in keinem Anstellungsverhältnis  mit der Erzdiözese München und Freising, arbeiten weisungsunabhängig  und geben Informationen an die Erzdiözese weiter, damit diese die  erforderlichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen ergreifen kann. Besteht  der Verdacht auf eine Straftat, erstattet die Erzdiözese grundsätzlich  unverzüglich Anzeige.
  Als "unabhängige Ansprechpersonen der  Erzdiözese München und Freising für die Prüfung von Verdachtsfällen des  sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige  oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst"  wurden vom Erzbischof, Kardinal Reinhard Marx, ernannt: