Archiv - Bibliothek

Rechtsgrundlagen und Zuständigkeit

Das Archiv des Erzbistums München und Freising ist eine kirchliche Behörde, die gemäß dem Kirchenrecht (Codex juris canonici) im Erzbistum eingerichtet ist. Es nimmt seine Aufgaben wahr aufgrund der erzbischöflichen "Anordnung für die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche (KAO)" (Amtsblatt Nr. 11 vom 30. September 2015, S. 337 ff.) und der "Archivordnung über die Seelsorgestellen und kirchlichen Einrichtungen im Erzbistum München und Freising" (Amtsblatt Nr. 6 vom 20. Mai 2009, S. 143 ff.). Aufgrund dieser Rechtstexte fallen die Sicherung des amtlichen Schrift- und Dokumentationsgutes aller Dienststellen und Einrichtungen des Erzbischöflichen Ordinariats München, die Aufsicht über die Pfarrarchive und die sonstigen der Leitung oder Aufsicht des Diözesanbischofs unterstehenden Archive in die Zuständigkeit des Archivs des Erzbistums.

Die Nutzung des Archivs richtet sich nach der KAO, der derzeit gültigen Benützungsordnung sowie der sich daraus ableitenden Lesesaalordnung.

Für die Nutzung des Digitalen Archvs gelten neben der KAO eigene Nutzungsbedingungen.

Für Archivgut, das noch den geltenden Schutzfristen unterliegt, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Schutzfristverkürzung gem. §10 KAO möglich. Den Antrag hierzu finden Sie unten unter Downloads.

Für die im Archiv verwahrte Kunsttopographie des Erzbistums München und Freising gilt eine eigene Benutzungsordnung, zudem ist ein gesonderten Antrag nötig. Das Formular finden Sie unten unter Downloads.

Gebühren werden aufgrund der derzeit gültigen Gebührenordnung erhoben (Amtsblatt der Erzdiözese München und Freising Nr. 12 vom 31. Oktober 2013, S. 335ff.). Reproduktionen aus Archiv- und Bibliotheksgut werden allerdings nicht durch Archiv und Bibliothek angefertigt, sondern über einen Dienstleister.
 

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