In Präventionsfragen geschulte Personen

 
Die Präventionsordnung der Erzdiözese München und Freising schreibt in jeder Einrichtung eine/n Ansprechpartner/in für Präventionsfragen vor. Die Stabsstelle Prävention unterstützt Sie auf dem Weg zur Qualifizierung für diese verantwortungsvolle Aufgabe.

Hier finden Sie weitergehende Informationen:
 
Aufgaben der „In Präventionsfragen geschulten Person“ nach §9 - PDF zum Download

Präventionsordnung der Erzdiözese München und Freising - PDF zum Download

Nächste Schulungstermine:
 
Basisschulung: Qualifizierung "In Präventionsfragen geschulte Person" nach §9 der Präventionsordnung
 
Mitarbeitende, die das E-Learning-Programm "Prävention von sexuellem Missbrauch" erfolgreich absolviert haben, sind für die Funktion „In Präventionsfragen geschulte Person“ ausreichend qualifiziert und müssen diese Basisschulung nicht besuchen.

Aufbauender, praxisorientierter Workshop für die „In Präventionsfragen geschulte Person“
 
Voraussetzung: Qualifizierung "In Präventionsfragen geschulte Person" nach §9 der Präventionsordnung

Schulungstermine finden Sie hier.

Bei Interesse an einer Schulung für die Qualifizierung „In Präventionsfragen geschulte Person“ nach §9 melden Sie sich bitte bei Frau Orhideja Bilic an: OBilic@eomuc.de