Als wichtigste Aufgaben der Synodalkonferenz werden genannt:
a) Sie nimmt Stellung zu wesentlichen Entwicklungen in Staat, Gesellschaft und Kirche in Deutschland als Teil der weltkirchlichen Gemeinschaft.
b) Sie berät und fasst Beschlüsse im Sinne „synodaler Entscheidungsprozesse“ (vgl. Abschlussdokument der Bischofssynode, Nr. 94) zu wichtigen Fragen des kirchlichen Lebens von überdiözesaner Bedeutung.
c) Sie fördert stetig das Handeln der Kirche in Deutschland im Dienst der Evangelisierung und schlägt Maßnahmen zur Sendung der Gemeinschaft der Gläubigen vor.
d) Sie fasst Beschlüsse über Schwerpunktsetzungen insbesondere in strategischen Planungsprozessen und im Haushalt des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) und überprüft deren Umsetzung.
[1]
In der Frage der Zusammensetzung liegt der Satzung daran, eine breite Vielfalt abzubilden:
„
In der Synodalkonferenz kommen Gläubige unterschiedlicher Berufung zusammen. Gemeinsam bringen sie die Vielfalt des Volkes Gottes der Kirche in Deutschland zum Ausdruck (vgl. Abschlussdokument der Bischofssynode, Nr. 127). Das Recht auf Mitgliedschaft in der Synodalkonferenz haben:
a) die Mitglieder des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz,
b) ebenso viele vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gewählte Gläubige, die Mitglieder des Zentralkomitees der deutschen Katholiken sind,
c) ebenso viele weitere Gläubige“
[2]
Damit die Satzung in Kraft treten kann, muss sie nun noch vom Zentralkomitee der Katholiken in Deutschland (ZDK) und der Deutschen Bischofskonferenz angenommen und dem zuständigen Dikasterium zur Recognitio vorgelegt werden.
[1] Vgl. Satzung der Synodalkonferenz
[2] Ebenda.