Synodales Gremium im Erzbistum Neu geschaffener Ort der synodalen Beratung und Abstimmung auf diözesaner Ebene

Das neu eingerichtete Synodale Gremium im Erzbistum München und Freising trat am 18. Mai 2024 unter dem Vorsitz des Erzbischofs, Kardinal Reinhard Marx, zu seiner ersten, konstituierenden Sitzung im Erzbischöflichen Palais in München zusammen.
 
Gruppenbild des Synodalen Gremiums der Erzdiözese zu seiner ersten konstituierenden Sitzung
Das Synodale Gremium: 15 Vertreterinnen und Vertreter der im Kirchenrecht vorgesehenen Gremien und der Diözesanleitung
Mit der Gründung des Gremiums hat die Erzdiözese München und Freising einen verlässlichen Ort der synodalen Beratung und Abstimmung auf diözesaner Ebene geschaffen. Das Gremium möchte im Rahmen des von Papst Franziskus initiierten synodalen Prozesses in der Weltkirche und des Synodalen Weges in Deutschland beraten, bei welchen der dort verhandelten Themen mit konkreten Schritten im Erzbistum München und Freising die Verkündigung des Evangeliums gestärkt werden kann.

Kardinal Marx machte deutlich: „Ich freue mich, dass wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer synodalen Kirche in unserem Erzbistum tun. Bedeutsame Themen hier gemeinsam zu diskutieren und auch angesichts verschiedener Sichtweisen zu einer möglichst großen Einmütigkeit im Hinblick auf anstehende Entscheidungen zu gelangen, sehe ich dabei als wesentliches Ziel.“
 
Konferenz des Synodalen Gremiums im Erzbistum mit Kardinal Reinhard Marx
Das Gremium verständigte sich darauf, sich mit den Fragen zunächst der Trauassistenz, sowie dann in weiterer Folge der Predigterlaubnis in der Eucharistiefeier und den Möglichkeiten einer Taufbefugnis für Laien auseinanderzusetzen. Ein regelmäßiger Rechenschaftsbericht des Erzbischofs soll ebenfalls Thema der Beratungen in der nächsten Zeit sein.
 
Das Synodale Gremium, das zweimal pro Jahr tagen wird, setzt sich aus insgesamt 15 Vertreterinnen und Vertretern der im Kirchenrecht vorgesehenen Gremien und der Diözesanleitung zusammen. Dazu gehören Erzbischof Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzender des Synodalen Gremiums; Armin Schalk, Klaus Schex, Martin Utschneider, Katharina Maier und Hiltrud Schönheit für den Diözesanrat; Birgit Dräxler und Rita Ropertz für den Diözesansteuerausschuss; die Pfarrer Wendelin Lechner, Stefan Fischbacher und Stephan Rauscher für den Priesterrat; seitens des Bischofsrats die Weihbischöfe Wolfgang Bischof und Rupert Graf zu Stolberg sowie kraft Amts Generalvikar Christoph Klingan und Amtschefin Stephanie Herrmann.

Zweite Sitzung des Synodalen Gremiums: Klärungen zur Arbeitsweise und erste Befassung mit wichtigen pastoralen Fragen

 
München, 30. November 2024. In seiner zweiten Sitzung hat sich das Synodale Gremium mit der grundsätzlichen Arbeitsweise des Synodalen Gremiums und wichtigen pastoralen Fragen beschäftigt. So wurden in erster Lesung Fragen rund um die Predigt von Laien auch in der Eucharistiefeier und die Möglichkeit der Trauassistenz durch nicht geweihte Seelsorger:innen besprochen. Auf der Grundlage der kirchenrechtlichen Rahmenbedingungen, der pastoralen Herausforderungen und der Impulse des Synodalen Weges und Weltbischofssynode wurde eine Arbeitsgruppe beauftragt, diese Themen weiter zu vertiefen und so auszuarbeiten, dass in der zweiten Lesung dazu Voten verabschiedet werden können.

Dritte Sitzung des Synodalen Gremiums: Voten zu Traubefugnis und Predigt von Laien auch in Eucharistiefeier und erste Sondierungen zum Rechenschaftsbericht

München, 1. April 2025. Das Synodale Gremium im Erzbistum München und Freising hat Erzbischof Kardinal Reinhard Marx Voten zur Erlaubnis der Predigt von Laien auch in Eucharistiefeiern sowie zur Einführung einer Traubefugnis für Laien zur Prüfung und Entscheidung zum weiteren Vorgehen vorgelegt. Mit Laien sind hier pastorale Mitarbeitende gemeint, die keine Priester oder Diakone sind. Ebenso empfahl das zweimal pro Jahr tagende Synodale Gremium, speziell hierzu befähigten Ehrenamtlichen die Leitung von kirchlichen Trauerfeiern und Begräbnissen zu ermöglichen. Der Kreis, der sich aus 15 Vertreterinnen und Vertretern der im Kirchenrecht vorgesehenen Gremien und der Diözesanleitung zusammensetzt, war am Samstag, 29. März 2025, unter dem Vorsitz des Erzbischofs zu seiner dritten Sitzung im Erzbischöflichen Palais in München zusammengekommen.
 
Das Gremium beriet eingehend die benannten Themen gemeinsam mit dem Erzbischof, der in diesem Kreis nicht stimmberechtigt ist, und beschloss entsprechende Voten. Im nächsten Schritt wird Kardinal Marx diese nun prüfen. Die Voten sollen in nächster Zeit zusammen mit seiner Reaktion und der Entscheidung über nächste Schritte veröffentlicht werden.
 
In der Sitzung wurde zudem diskutiert, welche Inhalte ein künftig vorgesehener Rechenschaftsbericht des Erzbischofs haben könnte und an wen konkret dieser gerichtet sein solle. Hierzu soll in der nächsten Zusammenkunft des Synodalen Gremiums im Herbst 2025 ein konkreter Vorschlag beraten werden, der von einer aus seinem Kreis gebildeten Arbeitsgruppe formuliert werden soll.
 
Die Empfehlung, dass Ehrenamtliche in bestimmten Fällen Trauerfeiern und Begräbnisse leiten dürfen, sprach das Synodale Gremium geschlossen aus. Die Ehrenamtlichen sollen dabei den Dienst der Hauptamtlichen in diesem Feld nicht ersetzen, sondern je nach den lokalen Möglichkeiten und dem Bedarf vor Ort ergänzen.
 
Ziel der Gründung des Synodalen Gremiums im Mai 2024 war es, einen verlässlichen Ort der synodalen Beratung und Abstimmung auf diözesaner Ebene zu schaffen. Ihm gehören Erzbischof Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzender (ohne Stimmrecht), die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands des Diözesanrats der Katholiken, zwei Mitglieder des Diözesansteuerausschusses, die drei Sprecher des Priesterrates sowie von Seiten der Diözesanleitung der Generalvikar des Erzbischofs, die beiden Weihbischöfe und die Amtschefin des Erzbischöflichen Ordinariats an.

Schalk: Positive Zeichen für synodale Kirche unter Leo XIV. / Diözesanratsvorsitzender berichtet zu Arbeit des diözesanen Synodalen Gremiums

 
München, 11. Oktober 2025. Armin Schalk, Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken in der Erzdiözese München und Freising, sieht die Laienvertretung in ihrer Arbeit durch Papst Leo XIV. bekräftigt und motiviert. „Wir werten das päpstliche Lehrschreiben ,Dilexi te‘ als Zeichen, dass wir mit dem Diözesanrat auf dem richtigen Weg sind“, sagte Schalk bei der Herbstvollversammlung des Diözesanrats am Samstag, 11. Oktober 2025, im Salesianum in München.(…)

„Wir haben eine gute Arbeitsatmosphäre und einen respektvollen Umgang erlebt“, resümierte Schalk in seinem Bericht über die dritte Sitzung des diözesanen Synodalen Gremiums und die darauffolgenden Ergebnisse aus den zugehörigen Arbeitsgruppen, die sich seither mit der Ausarbeitung der Voten des Gremiums befasst haben. Die auf der Versammlung im März ergangenen Voten zur Erlaubnis für Laien, auch in Eucharistiefeiern zu predigen und Trauungen zu assistieren wurden seither Kardinal Marx zur Prüfung vorgelegt. In Vorbereitung befinden sich zukünftige Voten zur Erlaubnis für Ehrenamtliche, Begräbnissen und Trauerfeiern vorzustehen. Außerdem wird sich das Synodale Gremium mit dem Thema Rechenschaftsbericht des Erzbischofs auseinandersetzen. „Wir durchleuchten die Themen intensiv und umfassend“, so Schalk.
 
Als positives Zeichen für eine synodale Kirche bewertete der Diözesanratsvorsitzende die Einladung des diözesanen Gremiums zum „Jubilee of Synodal Teams and Participatory Bodies“, das Ende Oktober 2025 in Rom stattfinden wird und an dem neun Entsandte aus der Erzdiözese München und Freising teilnehmen werden. „Mit dieser Einladung setzt Papst Leo ein klares Zeichen, dass er den von Papst Franziskus eingeleiteten Weg der Synodalität weitergehen möchte“, betonte der Diözesanratsvorsitzende. Auf der Tagesordnung stehen Gespräche, Seminare und Workshops zum gemeinsamen Verständnis von Synodalität und ein Treffen mit Papst Leo XIV. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Synodalen Gremium werden neben Personen aus dem Vorstand des Diözesanrats unter anderem Vertreterinnen und Vertreter aus dem Diözesanen Steuerausschuss und dem Priesterrat sein sowie die Amtschefin der Erzdiözese München und Freising, Stephanie Herrmann, und Kardinal Reinhard Marx.

Mitglieder des Synodalen Gremiums nehmen am „Jubilee of Synodal Teams and Participatory Bodies“ in Rom teil

 
München, 27. November 2025. Mitglieder des Synodalen Gremiums im Erzbistum München und Freising haben am Wochenende vom 24. bis 26. Oktober 2025 auf Einladung des Vatikan am „Jubilee of Synodal Teams and Participatory Bodies“ in Rom teilgenommen. Mit dabei waren der Vorsitzende des Diözesanrat der Katholiken München und Freising, Armin Schalk und Mitglieder des Vorstands, Mitglieder des Diözesansteuerausschusses und ein Sprecher des Priesterrats sowie die Amtschefin des Erzbischöflichen Ordinariats, Stephanie Herrmann.
Mitglieder des Synodalen Gremiums im Erzbistum München und Freising  Ende Oktober 2025 beim „Jubilee of Synodal Teams and Participatory Bodies“ in Rom

Vierte Sitzung des Synodalen Gremiums: Votum zu Rechenschaftsbericht des Erzbischofs im zweijährigen Turnus / Umsetzung der Voten zu Traubefugnis, Predigt von Laien und Beerdigungen durch Ehrenamtliche

 
München, 16. Dezember 2025. Das Synodale Gremium im Erzbistum München und Freising ist unter dem Vorsitz des Erzbischofs, Kardinal Reinhard Marx, am Samstag, 29. November, zu seiner vierten Sitzung im Erzbischöflichen Palais in München zusammengekommen. Mit der Gründung des Gremiums hatte die Erzdiözese München und Freising im Mai 2024 einen verlässlichen Ort der synodalen Beratung und Abstimmung auf diözesaner Ebene geschaffen.
 
Bei der jüngsten Sitzung hat Kardinal Reinhard Marx das Gremium zum aktuellen Stand bei der Umsetzung der bereits beschlossenen Voten zur Traubefugnis für Laien und zur Predigt von Laien auch in der Eucharistiefeier informiert. Um eine Traubefugnis für Laien zu erwirken, hat sich der Erzbischof von München und Freising zwischenzeitlich mit einem Schreiben an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) gewandt, da ein nächster Schritt in dieser Hinsicht durch die Bischofskonferenz erfolgen müsste. Zur Predigt von Laien besteht nach den Gesprächen von Vertretern der DBK mit Vertretern der Römischen Kurie im November noch Abstimmungsbedarf auf übergeordneter Ebene. Das Synodale Gremium hatte sich in seiner vorhergehenden Sitzung zudem geschlossen dafür ausgesprochen und dem Erzbischof empfohlen, im Erzbistum München und Freising im Bedarfsfall die Übernahme der Leitung von kirchlichen Trauerfeiern und Begräbnissen durch speziell hierzu befähigte Ehrenamtliche zu ermöglichen. Sie sollen dabei nicht den Dienst der Hauptamtlichen in diesem Feld ersetzen, sondern ergänzen, je nach den lokalen Möglichkeiten und dem Bedarf vor Ort. Zwischenzeitlich hat eine Arbeitsgruppe hierfür ein Ausbildungskonzept erarbeitet und weitere relevante Fragen für die Einführung dieses Dienstes geklärt. Im Laufe des kommenden Jahres soll dieses Modell dann eingeführt werden.
 
Das Synodale Gremium hat in seiner Sitzung ein neues Votum zu einem Rechenschaftsbericht des Erzbischofs beschlossen, den es demnach künftig alle zwei Jahre geben soll. Zuvor waren dessen mögliche Inhalte und der Adressatenkreis diskutiert worden. Zudem wurde der Umgang mit der Handreichung für Seelsorgerinnen und Seelsorger für die Praxis der Segnung nicht kirchlich verheirateter Paare, die die Gemeinsame Konferenz aus Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken im April verabschiedet hatte, beraten. Kardinal Marx machte deutlich, dass er inhaltlich hinter diesem Papier steht. Auch die Frage einer mehr synodalen Kultur und des Aufeinanderhörens in den Beratungen kirchlicher Gremien wurde besprochen und soll als Ziel weiterverfolgt werden. Mitglieder des Gremiums berichteten hierzu von ihren positiven Erfahrungen mit der Methode der „conversation in the holy spirit“, die sie bei einem Treffen synodaler Teams aus aller Welt im Oktober in Rom kennen gelernt haben.
 
Das Synodale Gremium, das zwei Mal pro Jahr tagt, setzt sich aus insgesamt 15 Vertreterinnen und Vertretern der im Kirchenrecht vorgesehenen Gremien und der Diözesanleitung zusammen. Dazu gehören Erzbischof Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzender des Synodalen Gremiums (ohne Stimmrecht), die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands des Diözesanrats der Katholiken, zwei Mitglieder des Diözesansteuerausschusses, die drei Sprecher des Priesterrates sowie von Seiten der Diözesanleitung der Generalvikar des Erzbischofs, die beiden Weihbischöfe und die Amtschefin des Erzbischöflichen Ordinariats.