Haeder allgemein

Gerichtsnahe Beratung nach dem Münchner Modell


Sie wurden durch das Familiengericht, durch das Jugendamt oder auf einem anderen Weg während oder nach einem Verfahren zur Beratung an unsere Einrichtung verwiesen.

Mögliche Ziele der Beratung können sein:

  • Eskalierende Streitigkeiten nach einer Trennung oder Scheidung zu beenden
  • Einvernehmliche Lösungen in Fragen des Umgangs, der Sorge und in anderen Belangen des gemeinsamen Kindes / der gemeinsamen Kinder zu finden
  • Die Kommunikation und den Umgang miteinander zum Wohle des Kindes / der Kinder zu unterstützen und zu verbessern.