Wann und wo
Die Kirchenverwaltungswahlen finden in der ganzen Erzdiözese München und Freising am
Sonntag, 18. November 2018 statt.
Wahllokale können bereits zum den Vorabendgottesdienst am 17. November geöffnet werden.
Die Wahlzeiten und Wahlorte legt der jeweilige Wahlausschuss der Kirchengemeinde vor Ort fest. Ihr Wahllokal erfahren Sie über Ihr Pfarramt oder - falls Daten vorhanden sind - aus einer Karte im Internet. Diese Karte wird hier ab Ende Oktober verfügbar sein.
WahlunterlagenWichtige Unterlagen, Formulare und Werbematerialien wurden vom Erzbischöflichen Ordinariat München entwickelt und werden unter
"Tipps & Materialien" digital zur Verfügung gestellt, um die Wahlausschüsse bei der Organisation der Wahl vor Ort zu unterstützen. Eine Wahlmappe, in der alle gedruckten Unterlagen gesammelt zur Verfügung stehen, gibt es
nicht mehr.
WahlverfahrenDie KV-Wahl wird im Regelfall als Urnenwahl durchgeführt. Falls Wählende das Wahllokal nicht aufsuchen können, können sie im Voraus einen Briefwahlschein beim jeweiligen Pfarramt beantragen.
Außerdem besteht – auf Antrag des Wahlausschusses – die Möglichkeit einer Allgemeinen Briefwahl für eine Kirchengemeinde. In diesem Fall müssen allen Wahlberechtigten innerhalb der Kirchengemeinde die Wahlunterlagen vollständig und unaufgefordert an die private Adresse zugestellt werden. Aus technischen Gründen wird ein solcher Antrag unter anderem nur genehmigt werden können, wenn in der jeweiligen Pfarrei keine Filialkirchenverwaltung gewählt wird.
Bildung des Wahlausschusses (§ 2 GStVWO)
Der Wahlausschuss besteht aus dem Pfarrer oder dem Inhaber einer Seelsorgestelle und vier Mitgliedern, von denen zwei die Kirchenverwaltung - nicht zwingend aus ihrer Mitte - und zwei der Pfarrgemeinderat - nicht zwingend aus seiner Mitte - wählt. Bestehen mehrere Kirchenverwaltungen, so muss der Pfarrgemeinderat für jeden Wahlausschuss zwei Mitglieder wählen.
(Da Mitglieder des Wahlausschusses nicht zwingend Mitglied dieser Gremien sein müssen, kann der Wahlausschuss z.B. aus denselben Personen wie zur PGR-Wahl bestehen.)
Der Wahlausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen Schriftführer.