Mensch hält in einer Kirche geöffnetes Gotteslob empor
Lade Bild...
Eine natürliche Stimme ist Voraussetzung für die Kantorenausbildung.

Ausbildung zum Kantor

Die Ausbildung zum Kantor bietet eine umfassende Qualifizierung im liturgischen Gesang und vermittelt Kenntnisse in allen Bereichen des Kantorendienstes. Sie richtet sich an stimmlich geeignete Personen mit einer natürlichen, unverstellten Stimme und schließt mit dem Zertifikat „Kantor“ ab.

Wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Ausbildung zum Kantor ist die stimmliche Eignung. Die Fortbildung zum Kantor erfolgt zwar schwerpunktmäßig in Form von Einzelunterricht - besteht jedoch im Gegensatz zur klassischen Gesangsausbildung nicht primär aus Stimmbildung. Im Gegenteil: eine gebildete Stimme bzw. eine natürliche, gesunde „unverbildete“ Stimme ist Voraussetzung für den Eintritt in die Kantorenschule, damit sich der Unterricht dort auf die stilistischen Merkmale des Kantorengesangs fokussierten kann. Vorausgesetzt wird auch die Fähigkeit, sich den Notentext unbekannter Stücke selbständig aneignen zu können.

Zur besseren Einschätzung der eigenen stimmlichen Qualifikation wird vorab die Teilnahme an einem der angebotenen Stimmbildungsseminare empfohlen. Diese stehen - sofern nicht anders angegeben - allen Interessenten ohne Einschränkung offen.

„Qui bene cantat bis orat. - 

Wer (gut) singt, betet doppelt.“

Augustinus von Hippo

Informationen zur Ausbildung

Die Ausbildung umfasst umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich des Kantorendienstes:

  • Vortrag der liturgischen Gesangsgattungen: Lieder und nichtliedmäßige Gesänge
  • Rezitation und Kantillation liturgischer Texte
  • Gemeinde- und Vorsängerpsalmodie
  • Wechselgesänge in deutscher und lateinischer Sprache
  • Grundwissen zu Liturgie und Kantorendienst

Der Unterricht  (45/90 Minuten) findet wöchentlich oder alle zwei Wochen bei einem Dozenten der Münchener Kantorenschule statt und umfasst maximal 40 Unterrichtseinheiten. In den Schulferien findet kein Unterricht statt.

  • Natürliche, gesunde und "unverbildete" Stimme
  • Selbstständige Aneignung eines Notentextes unbekannter Stücke
  • „Zwischenbesuch“ in einem Gottesdienst zur Hälfte der Ausbildungszeit
  • Teilnahme am diözesanen Grundkurs Liturgie (zwei Samstage)
  • Teilnahme am Münchener Kantorentag (Praxistag)

Die Eignungsprüfung findet zweimal jährlich – in der ersten und in der zweiten Jahreshälfte – in München statt. Die Anmeldung erfolgt über das entsprechende Anmeldeformular und muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Termin eingereicht werden.

Anforderungen in der Eignungsprüfung:

  • Unbegleiteter Vortrag mehrerer Strophen eines selbst gewählten Kirchenliedes aus dem Gotteslob 
  • Unbegleiteter Vortrag eines selbst gewählten Antwortpsalms aus dem „Münchener Kantorale“
  • Vom-Blatt-Singen
  • Intervalle und Dreiklänge hören (Töne nacheinander und im Zusammenklang)
  • Von einem gegebenen Ton aus singen.

Die Ausbildung beginnt nach der erfolgreich bestandenen Eignungsprüfung. 

Das Absolvieren der Prüfung soll nach etwa 40 Unterrichtseinheiten angestrebt werden.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird das Zertifikat Kantor verliehen.

Die Prüfung kann zweimal jährlich – in der ersten oder zweiten Jahreshälfte – abgelegt werden; die Anmeldung erfolgt etwa einen Monat vor dem gewählten Termin.

Für die Ausbildung fallen keine Gebühren an.

Lediglich die Kosten für Unterrichtsmaterialien sind von den Teilnehmenden zu tragen.

Termine rund um die Münchener Kantorenschule

Downloads

Anmeldeformular (Münchener Kantorenschule)

332 KB PDF

Ausbildungsordnung (Kantorenschule) ab 2021

262 KB PDF

Christian Bischof

Stellvertretender Diözesanmusikdirektor, Orgelsachverständiger

089 2137-1590