Die Ausbildung zum Kantor bietet eine umfassende Qualifizierung im liturgischen Gesang und vermittelt Kenntnisse in allen Bereichen des Kantorendienstes. Sie richtet sich an stimmlich geeignete Personen mit einer natürlichen, unverstellten Stimme und schließt mit dem Zertifikat „Kantor“ ab.
Wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Ausbildung zum Kantor ist die stimmliche Eignung. Die Fortbildung zum Kantor erfolgt zwar schwerpunktmäßig in Form von Einzelunterricht - besteht jedoch im Gegensatz zur klassischen Gesangsausbildung nicht primär aus Stimmbildung. Im Gegenteil: eine gebildete Stimme bzw. eine natürliche, gesunde „unverbildete“ Stimme ist Voraussetzung für den Eintritt in die Kantorenschule, damit sich der Unterricht dort auf die stilistischen Merkmale des Kantorengesangs fokussierten kann. Vorausgesetzt wird auch die Fähigkeit, sich den Notentext unbekannter Stücke selbständig aneignen zu können.
Zur besseren Einschätzung der eigenen stimmlichen Qualifikation wird vorab die Teilnahme an einem der angebotenen Stimmbildungsseminare empfohlen. Diese stehen - sofern nicht anders angegeben - allen Interessenten ohne Einschränkung offen.
Augustinus von Hippo„Qui bene cantat bis orat. -
Wer (gut) singt, betet doppelt.“
Die Ausbildung umfasst umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich des Kantorendienstes:
Der Unterricht (45/90 Minuten) findet wöchentlich oder alle zwei Wochen bei einem Dozenten der Münchener Kantorenschule statt und umfasst maximal 40 Unterrichtseinheiten. In den Schulferien findet kein Unterricht statt.
Die Eignungsprüfung findet zweimal jährlich – in der ersten und in der zweiten Jahreshälfte – in München statt. Die Anmeldung erfolgt über das entsprechende Anmeldeformular und muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Termin eingereicht werden.
Anforderungen in der Eignungsprüfung:
Die Ausbildung beginnt nach der erfolgreich bestandenen Eignungsprüfung.
Das Absolvieren der Prüfung soll nach etwa 40 Unterrichtseinheiten angestrebt werden.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird das Zertifikat Kantor verliehen.
Die Prüfung kann zweimal jährlich – in der ersten oder zweiten Jahreshälfte – abgelegt werden; die Anmeldung erfolgt etwa einen Monat vor dem gewählten Termin.
Für die Ausbildung fallen keine Gebühren an.
Lediglich die Kosten für Unterrichtsmaterialien sind von den Teilnehmenden zu tragen.
Stellvertretender Diözesanmusikdirektor, Orgelsachverständiger