Erzbischöfliches Ordinariat


Das Erzbischöfliche Ordinariat München ist die Kurie (Verwaltungsbehörde) des Erzbistums München und Freising. Es nimmt im Auftrag und im Namen des Erzbischofs von München und Freising die Aufgaben der Bistumsverwaltung wahr und unterstützt den Diözesanbischof bei der pastoralen Leitung des Erzbistums.

Das Erzbischöfliche Ordinariat ermöglicht und fördert die Entwicklung und das Gelingen einer zeitgemäßen Seelsorge vor Ort. Da das Erzbischöfliche Ordinariat also „auch der Ausübung des Apostolates dienen soll, übernimmt es ebenso Aufgaben, die sich aus der pastoralen Situation des Bistums ergeben“ (Würzburger Synode, 1976). Im Ordinariat sind alle Dienste und Ämter der erzbischöflichen Gerichtsbarkeit (Offizialat), der Finanzverwaltung (Erzbischöfliche Finanzkammer) und der allgemeinen Verwaltung (Generalvikariat), zusammengeführt. Es handelt sich im Wesentlichen um Dienstleistungen für die Leitung des Erzbistums, für die Pfarreien und Dekanate, für die Kirchenstiftungen, im Bedarfsfall auch für einzelne Katholiken. Außerdem ist es mit seinen Fachstellen wichtiger Ansprechpartner für Politik, Gesellschaft und Medien.

Das Generalvikariat ist in sieben Ressorts gegliedert. Sie betreffen kirchliche Grundsatzfragen, die Personalverwaltung, die Organisation und Gewährleistung von Seelsorge, von Bildungsaufgaben und caritativen Dienstleistungen, sowie kirchliches Bauen und kirchliche Kunst.